Forschungsfolgen
01.09.2016
Als eine der ersten Hochschulen in Niedersachsen veröffentlichte die Jade Hochschule bereits 2012 Daten zu Forschungspartnern, Inhalten von Forschungsprojekten und Laufzeiten. Foto: fotolia
Transparenz in der Forschung
Wilhelmshaven.Oldenburg.Elsfleth. Wer forscht in wessen Auftrag zu welcher Fragestellung? Die Jade Hochschule setzt sich für mehr Transparenz in dieser Frage ein. Alle niedersächsischen Hochschulen veröffentlichten im Frühjahr umfassende Informationen zu laufenden Drittmittelprojekten – bisher beispiellos in den Bundesländern.
Forschungsdatenbank
Als eine der ersten Hochschulen stellte die Jade Hochschule bereits 2012 die Daten in einer Forschungsdatenbank bereit. Dort wurden unter anderem die Kooperationspartner, Inhalte der Projekte und Laufzeiten benannt. Das Forschungsvolumen soll jetzt ergänzt werden. „Verträge mit Unternehmen und die darin vereinbarten Rechte und Pflichten sind eindeutig ein Thema von öffentlichem Interesse“, sagt
Prof. Thomas Wegener, Vizepräsident für Forschung an der Jade Hochschule.
Ethikkommission nimmt Arbeit auf
Zusätzlich hat die Jade Hochschule jetzt eine Ethikkommission eingerichtet. Die Kommission versteht sich als Serviceeinrichtung, die die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf Antrag bei der Bewertung ethischer Aspekte und bei der Abschätzung der Forschungsfolgen unterstützt. Die Kommission besteht aus vier Professor_innen, einer wissenschaftlichen Mit-arbeiterin, einer Mitarbeiterin aus der Verwaltung und einem Studierenden, die jetzt vom Senat gewählt wurden. „Wir möchten unsere Kolleginnen und Kollegen nicht allein lassen mit der Entscheidung, ob ein Forschungsprojekt oder ein Transferprojekt in die Wirtschaft ethisch einwandfrei ist.“, erklärt Wegener. Typische Beratungsgebiete seien Projekte der medizinischen oder militärischen Forschung - beides jedoch Themen, die im Forschungsportfolio der Jade Hochschule eher nebensächliche Rollen spielen. Grundsätzlich ablehnen kann die Kommission aber kein Projekt. „Schließlich wird die Freiheit der Forschung als Grundrecht geschützt.“