Interview
07.07.2014
Alexandra Baumkötter ist Beauftragte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

Alexandra Baumkötter ist Beauftragte des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Foto: Daniel Schmidt

Interview mit Alexandra Baumkötter

Vor kurzem wurden alle Hochschulangehörigen über die Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gem. § 84 Abs. 2 SGB IX informiert. Alexandra Baumkötter beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Unterstützungsprogramm.

Frage: An wen richtet sich das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?
Baumkötter: Einen Anspruch auf das BEM haben alle Beschäftigte der Jade Hochschule, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen (42 Tage) krank waren. Dabei ist unerheblich, ob die sechs Wochen zusammenhängend sind oder ob sich mehrere Fehlzeiten auf sechs Wochen summieren.

Frage: Wie genau läuft dies ab?
Baumkötter: Die Personalverwaltung erhebt monatlich die Daten der Beschäftigten, die innerhalb der letzten zwölf Monate über 42 Tage krank waren und teilt mir dieses in meiner Funktion als BEM-Beauftragte mit. Ich schicke den betroffenen Beschäftigten eine schriftliche Einladung zu einem Informationsgespräch und einem Rückantwortbogen per Post nach Hause zu. Auf dem Rückantwortbogen können die Betroffenen angeben, ob sie an einem Informationsgespräch Interesse haben oder ob sie kein BEM möchten oder dies nicht notwendig ist. In der Praxis ist es so, dass viele Kolleginnen und Kollegen nachdem sie den Brief erhalten haben, kurz anrufen und wir die Frage zusammen klären.

Frage: Wo können sich Betroffene/Interessierte informieren?
Baumkötter: Auf der Homepage zum Gesundheitsmanagement gibt es viele Infos zum BEM. Ansonsten stehe ich natürlich immer für Fragen zur Verfügung. Außerdem gibt es ein Eingliederungsteam, an deren Mitglieder man sich bei Fragen wenden kann.

Frage: Kann die Durchführung des BEM negative Auswirkungen auf mein Arbeitsverhältnis haben?
Baumkötter: Nein! Die Teilnahme am BEM ist freiwillig und die Beschäftigten haben die Hoheit über das Verfahren. Jeder Schritt und jede Entscheidung wird gemeinsam mit dem Eingliederungsteam und dem oder der Beschäftigten abgestimmt. Es wird keine Maßnahme ohne die Zustimmung des oder der Beschäftigten durchgeführt. Es ist ein reines Unterstützungsangebot.

Frage: Wann raten Sie Betroffenen, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen?
Baumkötter: Durch das Verfahren nehme ich Kontakt mit den Beschäftigten auf, sobald die 42 Tage erreicht sind. Ein Verfahren ist immer dann sinnvoll, wenn die Erkrankung in Zusammenhang mit der Arbeit steht oder durch die Erkrankungen Veränderung am Arbeitsplatz notwendig werden. Maßnahmen können zum Beispiel Veränderung in der Gestaltung des Arbeitsplatzes, Änderungen der Arbeitsorgani-sation, berufliche Qualifizierung oder die Prüfung alternativer Einsatzgebiete sein. Die Maßnahmen werden individuell mit dem oder der Betroffenen erarbeitet.

Vielen Dank für das Interview!

Weitere Informationen zum BEM finden Sie hier.
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