Kolumne: "Schafft die feiertagsbedingten arbeitsfreien Tage ab!"
Von Prof. Dr. Torsten Kirstges, erschienen in der Wilhelmshavener Zeitung
Je nach Bundesland gibt es in Deutschland eine unterschiedlich große Anzahl an arbeitsfreien Feiertagen, die nicht an einen Sonntag gebunden sind: In Sachsen sind es bis zu zwölf freie Tage, in Niedersachsen einige weniger. Im sächsischen Landtag wurde vor einiger Zeit eine Petition abgelehnt, die die Abschaffung aller gesetzlichen Feiertage - mit Ausnahme des Tages der Deutschen Einheit - fordert: „Feiertage sind für Beschäftigte grundsätzlich arbeitsfrei.
Die gesetzlich anerkannten Feiertage kirchlicher Herkunft sind Ausdruck des historisch-kulturellen Erbes der Bundesrepublik Deutschland … und sind größtenteils christlichen Ursprungs.“ „Dass der Landesgesetzgeber … der gewachsenen und für weite Teile der Bevölkerung bis heute fortdauernden besonderen Bedeutung des Christentums Rechnung trägt, ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts … Ausdruck der Prägekraft der Geschichte, führt aber nicht zu einer verfassungswidrigen Privilegierung einer „Mehrheitsreligion". Wie das Bundesverfassungsgericht betont, gewährleisten die gesetzlichen Feiertage ein Mindestmaß an synchroner Taktung des sozialen Lebens und haben somit eine zunehmende soziale Bedeutung. Der gesetzliche Feiertagsschutz ermöglicht Ruhe, Erholung und Zerstreuung, unabhängig von religiösen Zugehörigkeiten.“
Synchrone Taktung des sozialen Lebens
Es gibt also, aus der christlichen Tradition unseres Landes heraus, eine Reihe von feiertagsbasierten arbeitsfreien Tagen. Diese dienen heute aber mehr einer „synchronen Taktung des sozialen Lebens“, für Ruhe, Erholung und Zerstreuung, unabhängig von einer religiösen Zugehörigkeit, da heute kaum ein Deutscher die kirchlich bedingten freien Tage für einen Kirchenbesuch oder ein kirchliches Engagement nutzt - sonst müssten die Kirchen am Pfingstmontag ja rappelvoll sein. Und auch Moslems, Buddhisten und Atheisten genießen ja die christlich bedingten freien Tage - haben aber an ihren religiösen Festtagen (soweit Werktag) nicht arbeitsfrei. Die meisten in Deutschland lebenden Menschen, auch christlich getaufte, wissen heute gar nicht mehr, warum sie an manchen Tagen ausschlafen dürfen.
Ich plädiere daher für eine völlige Abschaffung von arbeitsfreien Tagen, die mit christlichen Feiertagen begründet werden! Staatlich vorgegebene, feiertagsbedingte arbeitsfreie (Werk-)Tage für Jedermann sollen alleine aus säkularen Gründen bestehen - wie z.B. der „Tag der deutschen Einheit“.
Diese Forderung nach Abschaffung von religiös erklärten Freitagen bedeutet aber nicht, dass es dem einzelnen Bürger verwehrt sein soll, die christlichen (oder anders motivierte) Feste durch einen arbeitsfreien Tag zu würdigen! Ich plädiere nämlich gleichzeitig dafür, dass jedem Bürger über seinen üblichen Urlaubsanspruch hinaus eine bestimmte Anzahl von Tagen zur Ausübung von religiösen, sozialen oder gesellschaftlichen Aktivitäten zustehen soll - gesetzlich garantiert. Nennen wir diese Tage dann nicht „arbeitsfreie Feiertage“, sondern z.B. „Tage von Besinnung, Sozialengagement und Ehrenamt“!
Tage von Besinnung, Sozialengagement und Ehrenamt
Prof. Dr. Torsten H. Kirstges ist Fachdozent für das Management der Reiseveranstalter und Reisemittler sowie Ökologie im Tourismus und Direktor des Instituts für innovative Tourismus- und Freizeitwirtschaft an der Jade Hochschule in Wilhelmshaven.