Vertrauensrat
24.01.2013
Ansprechpartnerinnen des Vertrauensrates (v.li.): Elisabeth Kirchhoff, Prof. Dr. Heidrun Ortleb, Helga Blendermann

Ansprechpartnerinnen des Vertrauensrates (v.li.): Elisabeth Kirchhoff, Prof. Dr. Heidrun Ortleb, Helga Blendermann

Was macht eigentlich der Vertrauensrat?

Interview mit unseren Ansprechpartnerinnen aus dem Vertrauensrat Elisabeth Kirchhoff, Prof. Dr. Heidrun Ortleb und Helga Blendermann. Welche Aufgaben hat der Vertrauensrat?
Vertrauensrat: Der Vertrauensrat ist ein vom Senat gewähltes Gremium der Jade Hochschule, das aufgrund der Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt eingerichtet wurde. Jeder Studienort ist mit einer Person vertreten, mehrheitlich sollen Frauen vertreten sein. Die Vertrauensrätinnen haben mehrere Aufgaben: sie beraten, sie machen Vorschläge zur Prävention, sie berichten dem Senat und sie evaluieren die Maßnahmen der Hochschule gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt.
Wer darf sich an Sie wenden und mit welchen Anliegen?
Vertrauensrat: Alle Beschäftigen und Studierenden der Hochschule und alle Personen, die sich auf dem Gelände der Hochschule befinden, können sich an uns wenden, wenn sie sich sexuell diskriminiert oder sexualisierter Gewalt ausgesetzt fühlen. Wichtig dabei ist, dass hier die subjektive Wahrnehmung von Betroffenen der einzige Maßstab ist. Jede und Jeder entscheidet selbst, wann die Grenze zu einem sexualisierten Übergriff überschritten ist. Außer an den Vertrauensrat können sich Ratsuchende auch an andere Stellen und Personen wenden: Z.B. Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat, Vorgesetzte, Dekane.
Wie gehen Sie vor, wenn Ihnen ein Fall von sexueller Diskriminierung angetragen wird?
Vertrauensrat: Wir stellen eine ungestörte Gesprächssituation her und machen zunächst deutlich, dass das weitere Vorgehen einzig und allein von der / dem Ratsuchenden abhängig ist und dass für dieses Erstgespräch und alle weiteren Gespräche absolute Verschwiegenheit gilt. Wir hören konzentriert zu, ohne zu bewerten und informieren über weitere Beratungsmöglichkeiten (z.B. psycho-soziale oder juristische) sowie über mögliche weitere Vorgehensweisen. Wenn Ratsuchende sich entscheiden, ein offizielles Verfahren einzuleiten, bieten wir weitere Unterstützung an.
Welche Kompetenzen/Befugnisse hat der Vertrauensrat?
Vertrauensrat: Wir haben die Möglichkeit, unsere Kompetenzen zu erweitern, z. B. durch das Knüpfen von Netzwerken über die Hochschule hinaus oder durch Weiterbildungen im Führen von Beratungsgesprächen. Wir haben keinerlei Befugnisse, irgendwelche Maßnahmen zu treffen, das ist Aufgabe der Hochschulleitung, aber wir können, wenn gewünscht, beratend tätig sein. 
Dadurch, dass zu unseren Aufgaben auch die Evaluation der Maßnahmen der Hochschule gehört, haben wir letztendlich einen Überblick über alle Vorfälle, bei denen eine Beschwerdeverfahren eingeleitet worden ist. 
Seit wann existiert der Vertrauensrat und wie wurden Sie in den Vertrauensrat berufen?
Vertrauensrat: Im Jahr 2000 wurde beschlossen, Richtlinien gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt zu erlassen, 2002 sind sie in Kraft getreten. Der Senat hat uns auf Empfehlung der Kommission für Gleichstellung gewählt.
Einige Sätze zu Ihrer Person? Was motiviert Sie im Vertrauensrat mitzuarbeiten?
Elisabeth Kirchhoff: Das Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Mädchen zieht sich wie ein roter Faden durch mein erwerbstätiges und studentisches Leben. Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen sind ein Ausdruck von Geschlechterbildern, die Männern die Macht und das Recht zugestehen, Frauen zu belästigen. (Auch wenn es reale Männer gibt, die sich nicht so verhalten, und in sehr seltenen Fällen auch Täterinnen und männliche Opfer vorkommen.) Zivilcourage ist mir im Zusammenhang mit diesem Thema sehr wichtig. Laut Richtlinie sind „Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule… dafür verantwortlich, das sexuell diskriminierendes Verhalten und Gewaltanwendung unterbleiben bzw. abgestellt werden.“  Also nicht nur die „Betroffenen“ sind zuständig, sondern alle!! In meiner Beratungspraxis habe ich eine Studentin kennengelernt, die eine Kommilitonin dabei unterstützt und begleitet hatte, über Gewalterfahrungen zu sprechen und sich Rat zu holen. Diese junge Frau hat mir sehr imponiert.
Heidrun Ortleb: Ich stehe nicht im Mittelpunkt der Selbstverwaltung, denke, dass ich ein gutes Einfühlungsvermögen in Menschen habe und sehe Bedarf für eine derartige Tätigkeit, so dass das schon zusammen passt. Helga Blendermann: Ich halte es für wichtig, dass es hier am Studienort Elsfleth auch eine Anlaufstelle für betroffene Personen gibt. Ich denke, dass ich mit meiner ruhigen Art und den Kenntnissen über den Studienort Ratsuchende gut begleiten kann. Ansprechpartnerinnen:
Elisabeth Kirchhoff, Studienort Oldenburg
Prof. Dr. Heidrun Ortleb, Studienort Wilhelmshaven
Helga Blendermann, Studienort Elsfleth
Weitere Informationen:
http://www.jade-hs.de/de/service-verwaltung/gleichstellungsstelle/diskriminierung/handlungsmoeglichkeiten/