Verträge
15.03.2012
Bei dem Abschluss von Veträgen muss die Abteilung Haushalt und Beschaffung einbezogen werden.

Bei dem Abschluss von Veträgen muss die Abteilung Haushalt und Beschaffung einbezogen werden.

Abschluss von Verträgen

Ihr Mann kauft ein Auto, ohne Sie zu fragen, Ihre Frau mietet ein Ferienhaus, ohne es Ihnen mitzuteilen, Ihre Tochter lässt sich die Hausarbeiten regelmäßig von ihrem Nachhilfelehrer erstellen und vergisst, Ihnen Bescheid zu sagen, dass durch diesen Werkvertrag der Spaß jetzt doppelt so viel kostet. Und das alles, obwohl Sie die Verantwortung für das familiäre Vermögen haben.  Finden Sie den Fehler! Auch wenn es manchmal schnell gehen muss und wir uns gerne den ein oder anderen Verwaltungsvorgang ersparen würden  – Verträge im Namen der Jade Hochschule darf nur die Abteilung Beschaffung und Haushalt abwickeln und sie sind lediglich mit der Unterschrift unseres hauptberuflichen Vizepräsidenten gültig!  Bevor also Verträge jeglicher Art, sei es über Rahmenverträge, Sachverständigenleistungen, Gutachterverträge, Beraterverträge, Werkverträge, Dienstleistungsverträge, Mietverträge, Leasingverträge, etc. geschlossen werden, bitte künftig rechtzeitig vor Durchführung der geplanten Maßnahme die Abteilung Haushalt und Beschaffung mit einbeziehen und Dr. Walter Kühmes Unterschrift abwarten.  Verbreiteter Irrtum beim Abschluss von Verträgen: Wo Werkvertrag drauf steht, ist auch Werkvertrag drin!
Nein, es kommt auf die tatsächlich erbrachte Leistung an. Sind die Kriterien des Werkvertrages nicht erfüllt, handelt es sich automatisch um einen Dienstvertrag, mit allen rechtlichen Folgen. Ein Werkvertrag wird darüber definiert, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber keine reine Tätigkeit, sondern einen ganz bestimmten Erfolg, der aus einem körperlichen Arbeitsprodukt (Herstellung einer Sache) oder einem nicht körperlichen Arbeitsergebnis (z.B. Herstellung eines DV-Programms) besteht.