BEM
20.08.2015
Hochschulpräsident Dr. Elmar Schreiber (re.) und der Personalratsvorsitzende Carsten Henze legten in einer Dienstvereinbarung die konkrete Ausgestaltung des Eingliederungsmanagements fest.<span>Foto: Claudia Baumgärtner</span>

Hochschulpräsident Dr. Elmar Schreiber (re.) und der Personalratsvorsitzende Carsten Henze legten in einer Dienstvereinbarung die konkrete Ausgestaltung des Eingliederungsmanagements fest.Foto: Claudia Baumgärtner

Unterstützung für Beschäftigte nach längerer Krankheit

Wilhelmshaven.Oldenburg.Elsfleth. Vergangenes Jahr hat die Jade Hochschule das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt: Beschäftigte erhalten bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längerer Krankheit Unterstützungsangebote. Hochschulpräsident Dr. Elmar Schreiber und der Personalratsvorsitzende Carsten Henze unterschrieben jetzt eine Dienstvereinbarung, die die konkrete Ausgestaltung des Eingliederungsmanagements festlegt.

„Wenn die Erkrankung in Zusammenhang mit der Arbeit steht oder durch die Erkrankung Veränderungen am Arbeitsplatz notwendig werden, möchten wir gemeinsam überlegen, was den Kolleginnen und Kollegen auf dem Weg zurück in den Arbeitsalltag hilft“, erklärt Alexandra Baumkötter, Beauftragte für das Betriebliche Eingliederungsmanagement. „Welche Maßnahmen notwendig sind, werden wir gemeinsam erörtern.“

Anspruch auf das BEM haben alle Beschäftigten der Jade Hochschule, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen (42 Tage) krank waren. Sie bekommen von der BEM-Beauftragten eine Einladung zu einem Informationsgespräch und können dann entscheiden, ob Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement in Anspruch nehmen möchten. Wenn ja, werden in einem vertrauensvollen Gespräch mit der BEM-Beauftragten und bei Bedarf anderen Mitgliedern aus dem Eingliederungsteam Unterstützungsmaßnahmen überlegt. Mögliche Maßnahmen, die zu einer gelungenen Rückkehr an den Arbeitsplatz beitragen könnten, wären beispielsweise die Veränderung in der Gestaltung des Arbeitsplatzes, Änderungen der Arbeitsorganisation oder eine individuelle Gestaltung der Arbeitszeiten. Auch eine berufliche Qualifizierung oder die Prüfung alternativer Einsatzgebiete kämen in Frage.

„Uns ist es wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen wissen, dass die Teilnahme am BEM freiwillig ist und jeder Schritt und jede Entscheidung mit ihnen abgestimmt wird“, sagt Baumkötter. „Es wird keine Maßnahme ohne die Zustimmung der Beschäftigten durchgeführt und aus einer Nichtteilnahme ergeben sich keine Nachteile für sie.“

Mehr Informationen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gibt es auf den Seiten des Gesundheitsmanagements. 
Ansprechpartnerin: Alexandra Baumkötter