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Recht
27.01.2015
Im Anschluss an den sehr gut illustrierten Vortrag diskutierten die Architekt_innen und Juristen noch lebhaft mit Prof. Dr. Willi Erdmann (Mitte). <span>Foto: Piet Meyer.</span>

Im Anschluss an den sehr gut illustrierten Vortrag diskutierten die Architekt_innen und Juristen noch lebhaft mit Prof. Dr. Willi Erdmann (Mitte). Foto: Piet Meyer.

Urheberrecht der Architekt_innen

Oldenburg. Prof. Dr. Willi Erdmann gilt als der Fachmann in Sachen Urheberrecht. Am vergangenen Donnerstag war der gebürtige Oldenburger und Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D. zu Gast an der Jade Hochschule.


Die juristischen Aspekte seines Vortrages "das Urheberrecht der Architekt_innen" war für die meisten Gäste neu. "Sie werden diese künftig bei ihrer Arbeit sicherlich berücksichtigen", sagt Prof. Dr. Hero Weber, Dekan des einladenden Fachbereichs Bauwesen und Geoinformation.


Der Vortrag behandelte anfangs die Voraussetzungen des Urheberrechtsschutzes allgemein für geistige Leistungen und speziell bezogen auf Bauwerke und ihre Entwürfe sowie auf innenarchitektonische Leistungen. Welche Rechte zur Verwertung insbesondere auch zum Nachbau, aber auch zur Namensnennung oder gegen Werkveränderungen, auch durch Graffiti-Kunst, besitzen Architekt_innen? Anhand bekannter Beispiele (Berliner und Stuttgarter Bahnhof) wurde das Spannungsverhältnis zwischen Eigentumsrecht und Architektenurheberrecht am Bauwerk aufgezeigt.

Zum Abschluss wurde dargestellt, wie Architekt_innen ihre Verträge vorausschauend gestalten können.