Service
Gesundheitsmanagement
24.11.2017
„Gesundheit ist nicht bloß die Abwesenheit von Krankheit“
In der vergangenen Woche unterschrieben Hochschulpräsident Prof. Dr. Manfred Weisensee und Personalratsvorsitzender Carsten Henze die Dienstvereinbarung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement der Jade Hochschule. Schriftlich fixiert ist nun, dass die Jade Hochschule ein gesunder Arbeitsort sein soll, an dem sich die Beschäftigten wohl fühlen können. So sollen beispielswiese eine gesunde Führungskultur, gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen und eine alters- und alternsgerechte Arbeitsgestaltung geschaffen und implementiert werden.Seit Februar diesen Jahres ist Manuela Hapek die Koordinatorin für das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM). „Ich freue mich, dass wir mit der Dienstvereinbarung Betriebliches Gesundheitsmanagement nun eine Grundlage haben, mit der wir arbeiten können“, erklärt Hapek.
Sowohl die Hochschulleitung als auch der Personalrat definierten den Begriff Gesundheit entsprechend den Vorschlägen des Steuerkreises Gesundheit. Demnach ist Gesundheit nicht bloß als die Abwesenheit von Krankheit zu verstehen, sondern ist ein Zustand vollständigen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Einig waren sie sich auch darin, dass Gesundheit nicht einfach gegeben, sondern gestaltbar, und damit beeinflussbar ist. „Wir werden diese neue Dienstvereinbarung nun anwenden und nach einer Zeit überprüfen, ob die vereinbarten Inhalte ausreichen oder ob wir weitergehende Regelungen entwickeln und vereinbaren müssen“, beschreibt Hapek das weitere Vorgehen.
Im Steuerkreis Gesundheit werden die Prozesse des BGM geleitet. Entsprechend der Vorgaben des Steuerkreises erarbeiten die Abteilungsleiterin Petra Ducci-Eiklenborg und Hapek Entwürfe für die entsprechenden Dienstvereinbarungen und der Steuerkreis prüft, ob die darin vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichend sind. In einem weiteren Schritt wird der Entwurf einer Dienstvereinbarung dem Präsidium und dem Personalrat vorgelegt und tritt mit der Unterschrift beider Parteien und der anschließenden Veröffentlichung im Verkündungsblatt in Kraft.
Aktuell erarbeitet der Steuerkreis Gesundheit eine Dienstvereinbarung zum Thema Suchtprävention. In das Aufgabengebiet des Dezernats 3.2 fallen neben der Erarbeitung von Vorschlägen für Dienstvereinbarungen auch die Prüfung einer Beschäftigtenbefragung, die Einrichtung von Gesundheits-Präventionsangeboten, die Pflege und der Ausbau der Kooperation mit der Techniker Krankenkasse oder die Planung von Veranstaltungen für die Mittwochs-Info, die in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle und dem Zentrum für Weiterbildung angeboten wird.