Service

Vortrag
12.02.2015
Damit sich Beschäftigte um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern können, hat der Gesetzgeber unterschiedliche Möglichkeiten geschaffen, um dies zu gewährleisten.

Damit sich Beschäftigte um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern können, hat der Gesetzgeber unterschiedliche Möglichkeiten geschaffen, um dies zu gewährleisten. Foto: beruf und familie gGmbH

Pflege von Angehörigen – Was tun?

Wilhelmshaven. Thema der letzten Mittwochsinfo in diesem Semester waren die Möglichkeiten für Beschäftigte im akuten Pflegefall. Sigrid Müller, Pflegeberaterin der AOK Niedersachsen im Servicezentrum Wilhelmshaven informierte 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als wichtigen Rat gab sie gleich mit: „Nehmen Sie eine professionelle Pflegeberatung bei Ihrer zuständigen Pflegekasse in Anspruch.“ In den letzten Jahren gab es viele Änderungen, so dass es für Laien schwer nachvollziehbar ist, welche Ansprüche und Möglichkeiten sie haben.

Meist geht dem Pflegefall ein schleichender Prozess voraus. Erst können sich die alten Menschen noch selbst versorgen, dann ist Stück für Stück mehr Unterstützung im Haushalt oder bei der Betreuung und Pflege notwendig. Der Gesetzgeber hat für Beschäftigte verschiedene Möglichkeiten geschaffen, sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. In einer akuten Pflegesituation ist eine bis zu zehntägige bezahlte Freistellung möglich. Längere Auszeiten bis zu sechs Monaten im Rahmen des Pflegezeitgesetzes oder bis zu 24 Monate im Rahmen des Familienpflegezeitgesetzes werden durch ein rückzahlbares zinsloses Darlehen unterstützt.

Neu ist seit 2015 das Pflegegeld im Umfang von 104 Euro im Monat für alle Pflegebedürftigen mit einer Pflegestufe oder mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Das Geld kann zweckgebunden für die Pflege aber auch für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z.B. eine Putzhilfe genutzt werden. Das Pflegegeld kann zudem angespart und dann beispielsweise für eine Kurzzeitpflege genutzt werden.

Pflegeversichert ist jeder Bürger dort, wo er auch krankenversichert ist. Die Pflegekassen beraten individuell am Telefon und auch im persönlichen Gespräch zu Hause über Möglichkeiten und Leistungen. An der Hochschule können Sie sich bei Fragen an Sarah Thomßen, Teamleiterin Tarifpersonal und Kirsten Witte, Koordinatorin audit familiengerechte hochschule wenden.

Die Mittwochsinfo ist ein Kooperationsprojekt des Zentrums für Weiterbildung, der familiengerechten Hochschule und des Gesundheitsmanagements. Aufgrund der positiven Rückmeldungen der Beschäftigten wird ein neues Programm für das Sommersemester 2015 erarbeitet.