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Gender
29.07.2015
Sensibilisierung und Aufklärung sind ein wichtiger Schritt um im Falle von sexualisierter Diskriminierung nicht wegzuschauen.

Sensibilisierung und Aufklärung sind ein wichtiger Schritt um im Falle von sexualisierter Diskriminierung nicht wegzuschauen.Foto: fotolia

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen

Wilhelmshaven. Oldenburg. Elsfleth. Was kann man unter sexualisierter Diskriminierung und Gewalt eigentlich genau verstehen und was kann man tun, wenn man damit konfrontiert wird? Welche Handlungswege helfen Betroffenen tatsächlich und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es? Diesen und weiteren Fragen widmete sich eine von der Gleichstellungsstelle organisierte Weiterbildung, zunächst für Hochschulangehörige, die Beratungssituationen üblicherweise erleben. Vertreten waren Mitglieder des Vertrauens- und Personalrats sowie Mitarbeiter_innen der Personalabteilung, der Zentralen Studienberatung und der Gleichstellungsstelle. Die zweitägige Veranstaltung fand am 1. und 22. Juli statt und wurde von der Diplom-Psychologin Antje Klinger und der Rechtsanwältin Mareike Kaempf geleitet.

„Ziel dieser und darauf noch folgender Veranstaltungen zum Thema soll es darüber hinaus sein, ein als häufig unangenehm betrachtetes Thema, immer wieder in der Öffentlichkeit präsent zu machen“, erklärt Manuela Hapek, Leiterin der Gleichstellungsstelle. „Sensibilisierung und Aufklärung sind ein wichtiger Schritt, im Falle von sexualisierter Diskriminierung nicht wegzuschauen, Betroffenen zu helfen und die Möglichkeiten niedrigschwelliger Beratungsangebote transparent zu machen.“

Diskriminierung und Gewalt können auf jeder gesellschaftlichen Ebene stattfinden und haben oft schwerwiegende Folgen für die Opfer: verminderte Leistungsfähigkeit, Selbstzweifel und psychosomatische Beschwerden bis hin zu Ängsten und Depressionen. Erschwerend kommt hinzu, dass speziell sexualisierte Übergriffe im Nachhinein oftmals verharmlost werden oder dass Betroffene selbst dafür verantwortlich gemacht werden. Beratungsstellen, die weiterhelfen können, sind zwar meistens vorhanden, werden jedoch aus Unkenntnis, Schamgefühl oder Furcht vor negativen Konsequenzen nicht ausreichend genutzt. Vielen ist nicht bewusst, dass Berater_innen erst einmal nur zuhören und weitere Schritte nur auf ausdrücklichen Wunsch der Ratsuchenden unternehmen.

An der Jade Hochschule gibt es beispielsweise seit 2002 mit dem Vertrauensrat ein gewähltes Gremium, das Ratsuchenden Unterstützung anbietet.
Weitere Informationen zum Thema sowie Ansprechpartner_innen finden Sie auf den Seiten der Gleichstellungsstelle und in der Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt.


Auszug aus der Broschüre der Gleichstellungsstelle gegen sexualisierte Diskriminierung und Gewalt: „Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt werden […] in vielfältiger Art und Weise ausgeübt, von nonverbal bis hin zu tätlichen Übergriffen. Sie reichen von offen oder subtil abwertenden Anspielungen, Witzen und Darstellungen bis hin zu körperlichen Übergriffen. Jedes sexualisiert gefärbte Verhalten, das die Persönlichkeitsrechte und die Würde der betroffenen Person verletzt, kann dazu gezählt werden.“ (S. 3)